... jedenfalls in der Schweiz. So steht es in unserer Bundesverfassung, und zwar in Art. 17. Ähnlich wichtig ist die Meinungs- und Informationsfreiheit, die Art. 16 unserer Bundesverfassung garantiert. Schön an unserer Bundesverfassung ist, dass sie in einfacher Sprache geschrieben ist und auch einfach zu verstehen ist, nicht zuletzt dank der Tatsache, dass der Text nicht mit DEI-Karsumpel — dem ganzen Schwachsinn um Diversity, Equity und Inclusion — verschmutzt ist.
Hier Art. 16, Meinungs- und Informationsfreiheit, im Klartext:
- Die Meinungs- und Informationsfreiheit ist gewährleistet.
- Jede Person hat das Recht, ihre Meinung frei zu bilden und sie ungehindert zu äussern und zu verbreiten.
- Jede Person hat das Recht, Informationen frei zu empfangen, aus allgemein zugänglichen Quellen zu beschaffen und zu verbreiten.
Schön wäre es, wenn diese Rechte, die uns hier in der Schweiz zustehen, unbestritten wären. Leider ist dem nicht so, sondern unsere Rechte und Freiheiten stehen — wie überall auf der Welt — unter ständigem Angriff. Hier ein Müsterchen, das die verwerfliche Gesinnung von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (vormals deutsche «Verteidigungsministerin», und bis heute als Kriegstreiberin [so Hans-Georg Maassen] unterwegs) kürzlich zum Besten gegeben hat:
Video «Klartext von Ursula von der Leyen»:
Zum Kotzen, diese Überheblichkeit! Und in jedem Falle ein wichtiger Grund mehr, die EU, die auf dem Weg Richtung Ozeanien ist, auf Distanz zu halten und die Kompass-Iniative zu unterstützen. Es ist wichtig, dass wir auch in Zukunft eine eigene Meinung haben dürfen und diese ohne staatliche oder ideologische Vorgaben frei äussern dürfen.