Zensur ist verboten...

27.10.2024@08:32
Weckruf

... jeden­falls in der Schweiz. So steht es in unserer Bundes­ver­fas­sung, und zwar in Art. 17. Ähn­lich wich­tig ist die Mei­nungs- und Infor­mations­frei­heit, die Art. 16 unserer Bundes­ver­fas­sung garan­tiert. Schön an unserer Bundes­ver­fas­sung ist, dass sie in ein­facher Sprache ge­schrie­ben ist und auch ein­fach zu ver­stehen ist, nicht zu­letzt dank der Tat­sache, dass der Text nicht mit DEI-Karsumpel — dem ganzen Schwach­sinn um Diver­sity, Equity und Inclu­sion — ver­schmutzt ist.

Hier Art. 16, Meinungs- und Infor­ma­tions­frei­heit, im Klar­text:

  1. Die Mei­nungs- und Infor­ma­tions­frei­heit ist ge­währ­leistet.
  2. Jede Person hat das Recht, ihre Mei­nung frei zu bilden und sie un­ge­hin­dert zu äussern und zu verbreiten.
  3. Jede Person hat das Recht, Infor­ma­tionen frei zu empfangen, aus all­gemein zu­gäng­lichen Quellen zu be­schaf­fen und zu ver­brei­ten.

Schön wäre es, wenn diese Rechte, die uns hier in der Schweiz zu­stehen, un­be­strit­ten wären. Leider ist dem nicht so, sondern unsere Rechte und Frei­heiten stehen — wie über­all auf der Welt — unter ständigem An­griff. Hier ein Müster­chen, das die ver­werf­liche Ge­sin­nung von EU-Kom­mis­sions­präsi­dentin Ursula von der Leyen (vor­mals deutsche «Ver­tei­di­gungs­ministerin», und bis heute als Kriegstreiberin [so Hans-Georg Maassen] unter­wegs) kürz­lich zum Besten gegeben hat:

Video «Klartext von Ursula von der Leyen»:

Kompass-Initiative

Zum Kotzen, diese Über­heb­lich­keit! Und in jedem Fal­le ein wich­ti­ger Grund mehr, die EU, die auf dem Weg Richtung Ozeanien ist, auf Distanz zu halten und die Kompass-Iniative zu unter­stützen. Es ist wichtig, dass wir auch in Zukunft eine eigene Meinung haben dürfen und diese ohne staat­liche oder ideo­lo­gische Vor­gaben frei äussern dürfen.