Am 20.11.2024 hat die Eniwa eine kurze Medienmitteilung publiziert:
Kann man lesen und zur Kenntnis nehmen. Und was macht die Aargauer Zeitung (AZ), das lokale ch-media-Blättli, daraus?
Die Energieversorgerin zieht nicht vor Bundesgericht. Stattdessen will sie Dokumentationen nachliefern. In einer knappen Medienmitteilung verkündet die Energieversorgerin Eniwa: Sie wird das Urteil des Aargauer Verwaltungsgericht zum Kraftwerk-Neubauprojekt nicht ans Bundesgericht weiterziehen. Stattdessen will das Unternehmen, dessen Aktien grösstenteils der Stadt Aarau gehören, die vom Gericht geforderten zusätzlichen Akten nachreichen.
Im Urteil – eigentlich ein Zwischenentscheid – geht es um eine beantragte Optimierung des Kraftwerk-Neubauprojekts. Bei dieser Anpassung gegenüber dem ersten, bereits bewilligten Projekt, wird der sogenannte Mitteldamm komplett entfernt. Das Verwaltungsgericht bemängelte, dass keine umfassende Interessensabwägung stattgefunden habe zwischen dem nationalen Interesse an einem Ausbau der Energiegewinnung aus Wasserkraft einerseits und dem Schutz historisch wertvoller Anlagen von nationaler Bedeutung andererseits.
Die Eniwa muss nun noch Unterlagen einreichen. Erstens hinsichtlich der «Wirtschaftlichkeit sowie möglicher Alternativen zum Abbruch des Kraftwerksgebäudes sowie zur vollständigen Entfernung des Mitteldamms». Zweitens muss auch der Umweltverträglichkeitsbericht ergänzt werden. Er soll auch das bereits bewilligte Unterwerksprojekt umfassen. Auf Anfrage sagt eine Eniwa-Sprecherin, man rechne mit einer Bearbeitungszeit von einigen Monaten. Anschliessend muss der Regierungsrat nochmals über das Konzessionsanpassungs- und Projektgenehmigungsgesuch entscheiden.
Der Verein «Rettet den Mitteldamm» hatte die Beschwerde geführt. Er kann somit einen Teilsieg verbuchen. Allerdings können die Behörden am Ende immer noch zum Schluss kommen, dass der Mitteldamm ganz abgerissen werden soll.
Kann man lesen und zur Kenntnis nehmen. Die Frage stellt sich allerdings, ob man nach der Lektüre dieses Artikels von Nadja Rohner auch gescheiter ist. Kenner der Materie wissen, dass die Medienmitteilung der Eniwa reiner «Schön-Speak» ist, und die AZ ist (wie üblich) elegant eingebunden in die Kommunikationsstrategie der Eniwa (hier kann man nachlesen, wie das gemacht wird). Keine Kritik an der Eniwa, im Gegenteil.
Wie sieht es nun aber mit den Fakten aus? Was sind die Implikationen des Urteils des Verwaltungsgerichts des Kantons Aargau? Die Medienmitteilung der vor Gericht unterlegenen Partei Eniwa als einzige Quelle zu konsumieren (angereichert durch weitere Auskünfte der Pressestelle), das scheint reichlich töricht. Entweder liest man das Urteil des VGer und versucht es zu verstehen, oder man konsultiert mindestens noch die vor Gericht obsiegende Partei (Verein «Rettet den Mitteldamm»), die ja ebenfalls eine Beurteilung vorgenommen hat (siehe Presseerklärung). Hier in Kurzform, was das Urteil des VGer AG für die Eniwa resp. das Projekt bedeutet:
- Das Urteil des Verwaltungsgerichts schickt
die Eniwa zurück auf Feld 1, d.h. die Eniwa muss folgende
Unterlagen neu erstellen und als völlig
neues Projekt auflegen:
- Alternativen zur Totalentfernung der Kraftwerksgebäude – unter Beachtung der Vorgaben des ISOS 1A Schutzkonzepts
- Alternativen zur Totalentfernung des Mitteldamms – unter Beachtung der Vorgaben des ISOS 1A Schutzkonzepts
- Einholung eines neuen Gutachtens der EKD und der ENHK, das vom aktuellen Zustand – und nicht etwa vom bewilligten Projekt 2013 – auszugehen hat
- Nachweis der Wirtschaftlichkeit resp. der Nichtwirtschaftlichkeit aller Alternativen
- Umfassende Erstellung des UVP unter Einbezug des Unterwerks – auch für die Alternativen!
- Wenn die Eniwa meint, die obigen Unterlagen seien bewilligungsfähig, so ist das ganze Projekt in einem Mitwirkungsverfahren öffentlich aufzulegen. Jedermann kann dann eine Eingabe machen.
- Danach prüfen die kantonalen Behörden (AG und SO) und die Bundesbehörden (!) diese Unterlagen; es darf davon ausgegangen werden, dass diese Behörden jetzt ihre Aufgaben wesentlich gründlicher machen werden als im ersten Durchlauf. Die Prüfung dürfte also ebenfalls etwas Zeit benötigen, denn es müssen wirklich alle Alternativen auch in die UVP integriert werden.
- Wenn alle diese Behörden dann zum Schluss kommen, die Unterlagen seien bewilligungsfähig, so muss das ganze Projekt öffentlich aufgelegt werden. Jetzt können die Umweltverbände und die Anwohner wieder Einsprache machen, wenn sie der Meinung sind, das neue Projekt verstosse weiterhin gegen gültiges Recht.
- Allfällige Einsprachen müssen dann vom Regierungsrat geprüft werden. Wenn er das neue Projekt der Eniwa dennoch bewilligen will, so können die Einsprechenden wieder einen Rekurs ans Verwaltungsgericht einlegen.
Natürlich darf Eniwa den obigen Prozess bezeichnen als «Dokumentationen nachreichen». Das ändert allerdings nichts daran, dass nun einiges zu leisten ist, nicht nur von der Eniwa, sondern auch von den Behörden. Kommt dazu, dass das Urteil des VGer auch die qualitative Latte deutlich höher gelegt hat. Es dürfte kaum mehr möglich sein, geltende Gesetze mit einem Federstrich (lies: Entscheid eines einzigen Mitglieds des Regierungsrats, der der Eniwa wohl gesinnt ist) zu umgehen. Der Einschätzung der Eniwa, dass die Sache «in wenigen Monaten» erledigt sei, widersprechen sicher die Erfahrungen mit anderen, vergleichbaren Projekten: Die Bearbeitungszeit dürfte realistischerweise doch eher im Bereich von 3 bis 4 Jahren liegen.
Es wäre natürlich wünschenswert, dass die Eniwa die Zeichen der Zeit endlich hört, und nicht weiter mit dem Kopf durch die Wand will. Das Top-Management der Eniwa (Geschäftsleitung und Verwaltungsrat, der auch mit zwei Aarauer Stadträten bestückt ist) darf sich ruhig daran erinnern, wer Besitzer ist: Die Stadt Aarau besitzt 95.37% der Eniwa Holding AG! Aus diesem Grund müssen nun endlich auch die Wünsche der Bevölkerung in das Kraftwerksprojekt einfliessen: Stromproduktion optimieren statt einfach stur maximieren. Der Mitteldamm darf stehen bleiben!
Die Eniwa kann das!