(Mitteldamm-)News lesen — und verstehen

21.11.2024@10:17
Guess who's back

Am 20.11.2024 hat die Eniwa eine kurze Medienmitteilung publiziert:

Nach­dem das Ver­waltungs­gericht das Kraft­werks­erneuerungs­projekt von 2013 erneut ge­nehmigte, hat sich Eniwa ent­schieden, den Zwischen­­ent­scheid des Gerichts zum Opti­mie­rungs­projekt 2021 nicht weiter­­zu­ziehen und die nach­träg­lich gefor­derten Doku­men­ta­tionen zu den Varian­ten und die Er­wei­te­rung des Um­welt­verträg­lich­keits­be­richts be­züg­lich des bereits rechts­kräf­tig bewil­ligten Unter­werks­projekts noch nach­zu­liefern.

Kann man lesen und zur Kenntnis nehmen. Und was macht die Aargauer Zeitung (AZ), das lokale ch-media-Blättli, daraus?

Eniwa akzep­tiert Ver­waltungs­gericht­surteil – aber noch ist der Mit­tel­damm nicht geret­tet
Die Energie­ver­sorgerin zieht nicht vor Bundes­gericht. Statt­dessen will sie Doku­men­ta­tionen nach­liefern. In einer knap­pen Medien­mit­tei­lung ver­kündet die Energie­ver­sorgerin Eniwa: Sie wird das Urteil des Aar­gauer Ver­wal­tungs­gericht zum Kraft­werk-Neu­bau­projekt nicht ans Bundes­gericht weiter­ziehen. Statt­dessen will das Unter­nehmen, dessen Aktien grössten­teils der Stadt Aarau gehören, die vom Gericht gefor­derten zusätz­lichen Akten nach­reichen.
Im Urteil – eigent­lich ein Zwischen­ent­scheid – geht es um eine bean­tragte Opti­mie­rung des Kraft­werk-Neu­bau­projekts. Bei dieser An­passung gege­nüber dem ersten, bereits bewil­ligten Projekt, wird der so­genannte Mit­tel­damm komplett ent­fernt. Das Ver­wal­tungs­gericht be­män­gelte, dass keine um­fas­sende Inter­essens­ab­wägung statt­ge­funden habe zwi­schen dem natio­nalen Inter­esse an einem Aus­bau der Energie­ge­winnung aus Was­ser­kraft einer­seits und dem Schutz histo­risch wert­vol­ler An­lagen von natio­naler Be­deutung anderer­seits.
Die Eniwa muss nun noch Unter­lagen ein­reichen. Erstens hin­sicht­lich der «Wirt­schaft­lich­keit sowie mög­licher Alter­na­tiven zum Ab­bruch des Kraft­werks­ge­bäudes sowie zur voll­ständigen Ent­fernung des Mit­tel­damms». Zweitens muss auch der Umwelt­ver­träglich­keits­bericht er­gänzt werden. Er soll auch das bereits bewil­ligte Unter­werks­projekt um­fas­sen. Auf An­frage sagt eine Eniwa-Sprecherin, man rechne mit einer Bear­bei­tungs­zeit von einigen Monaten. An­schlies­send muss der Regie­rungs­rat noch­mals über das Kon­zes­sions­an­pas­sungs- und Projekt­ge­nehmi­gungs­gesuch ent­scheiden.
Der Verein «Rettet den Mit­tel­damm» hatte die Be­schwerde ge­führt. Er kann somit einen Teil­sieg ver­buchen. Aller­dings können die Behörden am Ende immer noch zum Schluss kommen, dass der Mit­tel­damm ganz ab­ge­ris­sen werden soll.

Kann man lesen und zur Kenntnis nehmen. Die Frage stellt sich aller­dings, ob man nach der Lektüre dieses Artikels von Nadja Rohner auch gescheiter ist. Kenner der Materie wissen, dass die Medien­mit­tei­lung der Eniwa reiner «Schön-Speak» ist, und die AZ ist (wie üblich) elegant einge­bunden in die Kom­muni­kations­strategie der Eniwa (hier kann man nach­lesen, wie das gemacht wird). Keine Kritik an der Eniwa, im Gegen­teil.

eine Frage hätte ich noch...

Wie sieht es nun aber mit den Fakten aus? Was sind die Impli­ka­tionen des Urteils des Ver­wal­tungs­gerichts des Kantons Aar­gau? Die Medien­mit­tei­lung der vor Gericht unter­legenen Partei Eniwa als ein­zige Quelle zu kon­su­mieren (ange­reichert durch weitere Aus­künfte der Presse­stelle), das scheint reich­lich töricht. Ent­weder liest man das Urteil des VGer und versucht es zu verstehen, oder man konsul­tiert min­des­tens noch die vor Gericht ob­sie­gende Partei (Verein «Rettet den Mit­tel­damm»), die ja eben­falls eine Beurteilung vor­ge­nommen hat (siehe Presse­erklä­rung). Hier in Kurz­form, was das Urteil des VGer AG für die Eniwa resp. das Projekt bedeutet:

  • Das Urteil des Ver­waltungs­gerichts schickt die Eniwa zurück auf Feld 1, d.h. die Eniwa muss folgende Unter­lagen neu er­stel­len und als völlig neues Projekt auf­legen:
    • Alter­nativen zur Total­ent­fernung der Kraft­werks­gebäude – unter Beach­tung der Vor­gaben des ISOS 1A Schutz­konzepts
    • Alter­nativen zur Total­ent­fernung des Mit­tel­damms – unter Beach­tung der Vor­gaben des ISOS 1A Schutz­konzepts
    • Ein­holung eines neuen Gut­achtens der EKD und der ENHK, das vom aktuellen Zustand – und nicht etwa vom bewil­ligten Projekt 2013 – aus­zu­gehen hat
    • Nach­weis der Wirt­schaft­lich­keit resp. der Nicht­wirt­schaft­lich­keit aller Alter­nativen
    • Um­fas­sende Er­stel­lung des UVP unter Ein­bezug des Unter­werks – auch für die Alter­nativen!
  • Wenn die Eniwa meint, die obigen Unter­lagen seien bewil­ligungs­fähig, so ist das ganze Projekt in einem Mit­wir­kungs­ver­fahren öffent­lich auf­zu­legen. Jeder­mann kann dann eine Eingabe machen.
  • Danach prüfen die kanto­nalen Behörden (AG und SO) und die Bundes­behörden (!) diese Unter­lagen; es darf davon aus­ge­gangen werden, dass diese Behörden jetzt ihre Auf­gaben wesent­lich gründ­licher machen werden als im ersten Durch­lauf. Die Prüfung dürfte also eben­falls etwas Zeit benö­tigen, denn es müssen wirklich alle Alter­nativen auch in die UVP inte­griert werden.
  • Wenn alle diese Behörden dann zum Schluss kommen, die Unter­lagen seien bewil­ligungs­fähig, so muss das ganze Projekt öffent­lich auf­gelegt werden. Jetzt können die Umwelt­verbände und die Anwohner wieder Ein­sprache machen, wenn sie der Meinung sind, das neue Projekt ver­stosse weiter­hin gegen gültiges Recht.
  • Allfällige Ein­sprachen müssen dann vom Regierungs­rat ge­prüft werden. Wenn er das neue Projekt der Eniwa den­noch bewil­ligen will, so können die Ein­sprechenden wieder einen Rekurs ans Ver­waltungs­gericht ein­legen.

Natür­lich darf Eniwa den obigen Prozess bezeichnen als «Doku­men­ta­tionen nach­reichen». Das ändert aller­dings nichts daran, dass nun einiges zu leisten ist, nicht nur von der Eniwa, sondern auch von den Behörden. Kommt dazu, dass das Urteil des VGer auch die quali­ta­tive Latte deut­lich höher gelegt hat. Es dürfte kaum mehr mög­lich sein, geltende Gesetze mit einem Feder­strich (lies: Ent­scheid eines einzigen Mit­glieds des Regierungs­rats, der der Eniwa wohl gesinnt ist) zu um­gehen. Der Ein­schätzung der Eniwa, dass die Sache «in wenigen Monaten» erledigt sei, wider­sprechen sicher die Erfah­rungen mit anderen, ver­gleich­baren Projekten: Die Bear­bei­tungs­zeit dürfte rea­lis­ti­scher­weise doch eher im Bereich von 3 bis 4 Jahren liegen.

111 Jahre Mitteldamm

Es wäre natür­lich wünschens­wert, dass die Eniwa die Zeichen der Zeit end­lich hört, und nicht weiter mit dem Kopf durch die Wand will. Das Top-Mana­ge­ment der Eniwa (Geschäfts­lei­tung und Ver­wal­tungs­rat, der auch mit zwei Aarauer Stadt­räten bestückt ist) darf sich ruhig daran erin­nern, wer Besitzer ist: Die Stadt Aarau besitzt 95.37% der Eniwa Holding AG! Aus diesem Grund müssen nun end­lich auch die Wünsche der Be­völ­ke­rung in das Kraft­werks­projekt ein­flies­sen: Strom­produktion opti­mieren statt ein­fach stur maxi­mieren. Der Mit­tel­damm darf stehen bleiben!

Die Eniwa kann das!