Ein Kopf, drei Hüte — Interessen der Ortsbürger vergessen

13.09.2026@19:30
Ein Kopf, drei Hüte — Interessen der Ortsbürger vergessen

Beim Projekt einer Mammut-Schule in Aarau mischt der Stadtpräsident in drei Funktionen mit: Als Vertreter der Einwohnergemeinde, der Ortsbürgergemeinde und als Präsident der kantonalen Kommission AVW. Ein prominenter Schweizer Banker steht genau deswegen vor Gericht. In Aarau ist es legal, wenn dabei die Ortsbürger über den Tisch gezogen werden sollen.

Vor sieben Jahren – am 2. September 2019 – bestellte die damalige Kreisschulpflege Aarau-Buchs «einen zentralen, stufendurchmischten Oberstufenstandort mit 66 Abteilungen». Das war der Startschuss für das Projekt «Mammut-Schule». In der beschaulichen Kleinstadt Aarau sollte dort, wo seit Jahrzehnten die beliebte und überregional genutzte Leichtathletikanlage Telli steht, eine Schule entstehen, die von der Grösse her alle anderen Schulstandorte in der Schweiz in den Schatten stellen würde: 1'500 Oberstufenschülerinnen und -schüler an einem einzigen Standort – obwohl nur rund 600 Oberstufenschülerinnen und ‑schüler ihren Wohnsitz in Aarau haben.

Die Ortsbürgergemeinde Aarau ist Eigentümerin der Parzelle 849 (23'400 m²) in der Telli. Deshalb müssen sich die Ortsbürger seit Jahren immer wieder mit der Mammut-Schule beschäftigen, obwohl die Haltung klar ist: Auch bei der dritten Vorlage haben sie am 8. März 2026 bei einer Stimmbeteiligung von 75 Prozent den «Baurechtsvertrag Telli» deutlich abgelehnt. Nachdem der Stadtrat Aarau die Kreisschule Aarau-Buchs (KSAB) diesen Sommer endgültig an die Wand gefahren hat, wäre es nun angezeigt, das grössenwahnsinnige, komplett aus der Zeit gefallene Projekt zu stoppen.

Diese Hoffnungen haben sich zerschlagen. Das Geschäft «Baurechtsvertrag Telli» soll den Aarauer Ortsbürgern an der Gemeindeversammlung vom 16. November 2026 zum vierten Mal vorgelegt werden. Die Ursache für diese Zwängerei liegt nicht zuletzt in einer Ämterkumulation, die einer funktionierenden Demokratie unwürdig ist.

Die Ausgangslage ist einfach: Drei rechtlich selbständige Körperschaften – der Kanton Aargau, die Einwohnergemeinde Aarau und die Ortsbürgergemeinde Aarau – verhandeln miteinander über Land und Liegenschaften in der Telli und im Zelgli, über ein marodes Hallenbad, über Schulraumreserven für die Neue Kantonsschule Aarau, über Schulraum für die Stadt und über Baurechtsverträge, die Jahrzehnte binden. Jede Körperschaft hat ein eigenes Vermögen, einen eigenen Auftrag und eigene Interessen. Die Konstellation ist nicht aussergewöhnlich. Problematisch ist, dass der Aarauer Stadtpäsident Hanspeter Hilfiker auf allen Seiten am Verhandlungstisch sitzt. Alle drei Verhandlungspartner werden durch dieselbe Person vertreten. Diese Interessen­kollission ist hochproblematisch, aber offenbar ganz legal:

Wer in Aarau Stadtpräsident ist, präsidiert von Amtes wegen die Einwohnergemeinde und die Ortsbürgergemeinde. Seit 2023 sitzt derselbe Amtsträger auch im Grossen Rat, und seit Januar 2025 ist er Präsident der Kommission für allgemeine Verwaltung (AVW). Genau diese Kommission bereitet für den Kanton Liegenschaftsgeschäfte vor – darunter den Arealabtausch Telli/Zelgli. Wer das Geschäft zwischen Stadt und Kanton aushandelt, es danach im Kantonsparlament «unabhängig» vorberät und empfiehlt, es im Stadtrat und Einwohnerrat vertritt und es zu guter Letzt noch den Ortsbürgern vorlegt, der vereinigt Käufer, Verkäufer und Vermittler in einer Hand.

Drei Aufträge, die sich nicht decken

Die Einwohnergemeinde schuldet den Steuerzahlern guten und günstigen Schulraum, Wohnqualität und den haushälterischen Umgang mit Steuergeldern. Ihre eigene Immobilienstrategie formuliert den Grundsatz, dass die Stadt grundsätzlich kein Land verkauft. Die Ortsbürgergemeinde verwaltet das Ortsbürgergut: Land, Baurechte, langfristige Erträge. Sie ist Eigentümerin der zentralen Parzelle 849 in der Telli. Von Gesetzes wegen hat sie in erster Linie den Auftrag, ihr Vermögen zu erhalten und gut zu verwalten. Der Kanton folgt der Logik «Eigentum vor Miete», will sich Ausbau­optionen für den Mittelschulstandort Aarau sichern und das marode Hallenbad Telli loswerden.

Diese drei Interessen sind alles andere als deckungsgleich; zum Teil widersprechen sie sich diametral. Genau darum entsteht der Konflikt. Eine Person kann nicht gleichzeitig das Optimum für den Kanton, das Optimum für die Stadt Aarau und das Optimum für die Ortsbürgergemeinde heraus­holen. Die Interessenkonflikte sind unlösbar.

Ein Kopf, drei Hüte — Interessen der Ortsbürger vergessen

Rechnet man die vorgesehenen Käufe und Verkäufe zusammen, kauft die Stadt in der Telli rund 7'700 Quadratmeter und verkauft im Zelgli rund 17'300 Quadratmeter. Netto gibt die Stadt Aarau also fast 10'000 Quadratmeter an bester Lage ab. Der einheitliche Quadratmeterpreis von 650 Franken gilt für alle Teilstücke, unabhängig von Lage und Qualität. Wieso will der Stadtpräsident im Zelgli ein Filetstück für ein Trinkgeld an den Kanton verkaufen? Wieso setzt er sich über die städtische Immobilienstrategie hinweg, die Landverkäufe grundsätzlich ausschliesst? Und wieso bezeichnet er diesen Nettolandverkauf von rund 10'000 m² als «Landabtausch»?

Für den Kanton ist das Geschäft nachvollziehbar: Er gibt ein Hallenbad und Sportanlagen ab, die er nicht mehr betreiben will, und festigt Eigentum dort, wo er langfristig plant. Über den Tisch gezogen wird die Ortsbürgergemeinde, die ihr Land in der Telli für Jahrzehnte an ein Schulprojekt binden soll, das sie selbst mehrfach abgelehnt hat – zu Konditionen, die sie nicht allein bestimmt. In der letzten Version des Baurechtsvertrags hätte sie im Falle steigender Zinsen auf Erträge im zweistelligen Millionenbereich verzichten müssen.

Das Problem heisst Verantwortungsdiffusion

Gesetze zur Ausstandspflicht sind eng formuliert. Sie fragen oft nach privatem Vorteil, nicht nach institutioneller Doppel- oder gar Mehrfachrolle. Genau deshalb bleibt die Kumulation legal zulässig. Diese Konstellationen ist aber politisch unhaltbar. Wer denselben Deal zuerst als Stadt­spitze schnürt, ihn dann der Ortsbürgergemeinde vorlegt und ihn schliesslich als Präsident der kantonalen Kommission AVW für gut erklärt, erzeugt den Anschein, es gebe nur eine richtige Lösung. Die wiederholten Nein der Ortsbürger zeigen das Gegenteil: Es gibt Interessen, die sich nicht wegmoderieren lassen.

Aarau hat diese Spannung nicht erfunden. Die Doppelrolle Stadtpräsident / Ortsbürgerpräsident ist historisch gewachsen. Neu ist die dritte Ebene, die Hilfiker meisterhaft bespielt: Dieselbe Person bereitet auf Kantonsstufe genau jene Landgeschäfte vor, in denen die Stadt Gegenpartei ist. Beim Geschäft Telli/Zelgli ist dieser Dreifachhut für alle Stimmberechtigten erkennbar.

Sachlich wäre die Konsequenz einfach. Bei Transaktionen, in denen Kanton, Einwohnergemeinde und Ortsbürgergemeinde gleichzeitig Parteien sind, tritt die Person mit allen drei Hüten in den Ausstand. Nicht weil das Gesetz es in jedem Fall erzwingt. Sondern weil sonst niemand mehr sagen kann, wessen Interesse am Schluss auf dem Papier steht.

Die Mammut-Schule ist dafür exemplarisch. Land, Schule, Sportanlagen und weitere Interessen von drei öffentlich-rechtlichen Körperschaften werden in einem einzigen Vertrag miteinander verknüpft, und eine Person hat in diesem Knäuel alle Fäden in der Hand. Sie kann nicht behaupten, für jede Seite unabhängig das Beste herausgeholt zu haben; das ist schlicht unmöglich. Das ist keine Frage des Charakters. Es ist eine Frage der Konstruktion. Ausstand wäre allerdings eine Frage des politischen Anstandes.



PS: In Tat und Wahrheit trägt Hanspeter Hilfiker übrigens 17 Hüte auf dem Kopf...

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