Das Bundesgericht hat am 8. Januar 2025 — exakt 3 Monate nach dem Hammerurteil des Verwaltungsgerichts des Kantons AG vom 8. Oktober 2025 — ebenfalls ein klares Urteil gefällt gegen die Eniwa und den Regierungsrat des Kantons SO.
Interessanterweise behauptet die Eniwa — weiterhin, dass sich alle Probleme mit dem «Nachreichen von ein paar Dokumenten» werden lösen lassen:
Medienmitteilung der Eniwa vom 24.01.2025: Eniwa hat den Entscheid des Bundesgerichts bezüglich des Verfahrens im Kanton Solothurn zur Erneuerung des Wasserkraftwerks Aarau zur Kenntnis genommen. Das Bundesgericht weist die Sache zur erneuten Beurteilung der Beschwerdelegitimation an das Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn zurück.
Der Bundesgerichtsentscheid bestätigt zudem, dass die beiden Verfahren in den Kantonen Aargau und Solothurn bisher korrekt durchgeführt wurden.
Eniwa CEO Hans-Kaspar Scherrer ergänzt: «Wir sind gegenwärtig daran, die vom Aargauer Verwaltungsgericht geforderten Dokumentationen zu den Varianten, die Erweiterung des Umweltverträglichkeitsberichts und die Interessenabwägung betreffend dem Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (ISOS) nachzuliefern. Auch werden wird die Auswirkungen dieses Bundesgerichtsurteils auf das Verfahren im Kanton Aargau prüfen.»
Kann man so sehen, oder auch nicht. Gemäss Einschätzung von Kennern der Materie sieht es aber eher so aus, dass die Eniwa nun nach diesen zwei wegweisenden Urteilen (VGer AG, BGer) sowohl im Kanton AG als auch im Kanton SO zurück auf Feld 1 ist. Auch der Verein «Rettet den Mitteldamm» schätzt die aktuelle Lage leicht anders ein als die Eniwa:
Presseerklärung des Vereins «Rettet den Mitteldamm» vom 21.01.2025:
Eniwa blitzt auch vor Bundesgericht ab
Das Verwaltungsgericht Solothurn wollte auf die
Einsprachen gegen das Kraftwerkprojekt der Eniwa
gar nicht eintreten – das Bundesgericht hat diesen
Entscheid nun vollständig umgestossen und die
Beschwerde der Anwohnerinnen und Anwohner gutgeheissen...
Beide Instanzen – das Verwaltungsgericht Aargau und das
Bundesgericht – haben die Kritik an der Projektierung
und am Vorgehen der Eniwa klar geteilt. Die Eniwa hält sich
bei ihrem Vorgehen nicht an die geltenden Gesetze. Es liegen
klare Verstösse vor. Die massiven Verzögerungen,
die so entstehen, sind darum nicht den Einsprechenden
und dem Verein Rettet den Mitteldamm anzulasten, sondern
allein der Eniwa. Es gibt gute Lösungen, das Kraftwerk zu
sanieren, die Stromproduktion zu erhöhen, die zusätzlichen
Bundessubventionen zu erhalten und dennoch die bestehenden
Gesetze einzuhalten. Der Verein Rettt den Mitteldamm bietet
stets Hand, diese zu realisieren. (alles lesen)
Es ist sicher keine Überraschung, dass die Interpretation von Gerichtsentscheiden einer gewissen Bandbreite unterliegt. Die Propaganda-Abteilung der Eniwa verbreitet mit grossem Budget (finanziert aus einem Topf, in den wir alle als Zwangskunden dieses Monopolbetriebs einzahlen müssen) seit mehr als 10 Jahren ihren «Narrativ», der nur so gespickt ist mit falschen Behauptungen («der Mitteldamm ist nicht geschützt», ...) und Halbwahrheiten. Nur dank den Anstrengungen des Vereins «Rettet den Mitteldamm» wurden die Gerichte überhaupt in die Lage versetzt, hier endlich korrigierend einzugreifen.
Amüsant ist, dass die AZ die Mitglieder eines Verein, der trotz knapper Finanzen
hochprofessionel und äusserst effizient unterwegs
ist — und wenige Monate nach einem klaren
(und materiellen!) Entscheid des Verwaltungsgerichts AG nun eben
auch einen klaren
Entscheid durch das Bundesgericht hat erwirken können — weiterhin
als «Mitteldamm-Fans» betiltet. Einerseits kann es
Vorteile haben, wenn der Gegner einen unterschätzt,
andererseits wäre es langsam an der Zeit, dass die Medien
ihre Hausaufgaben machen. Das Geschreibsel ohne Sachkenntnis
wird der Tragweite des Streits um den Erhalt des Mitteldamms
nicht gerecht: Es geht nämlich um weit mehr als nur den Erhalt des
«Amazonas der Schweiz»:
Es geht beim Streit um den Mitteldamm um das gesellschaftspolitische Anliegen, dass unsere Eniwa, die Stadt Aarau, die Kantonsverwaltungen, die Kantonsregierungen — und im Falle Solothurn sogar das Verwaltungsgericht — sich endlich an die bestehenden Gesetze halten, was sie seit 10 Jahren alle nicht tun!
Sowohl das Verwaltungsgericht AG als auch das Bundesgericht haben zweifelsfrei ein eklatantes Versagen des Rechtsstaates festgestellt! Wieso stellen die Medien — als vierte Gewalt — nicht endlich ein paar ernsthafte Fragen?
- Die Eniwa will seit 2013/2018 das Wasserkraftwerk Aarau totalsanieren – und ist nun nach mehr als 10 Jahren Planung wieder zurück auf Feld 1. Die Planungskosten dürften im Bereich von 2 bis 5 Millionen Franken liegen. Das stümperhafte Vorgehen der Eniwa hat nun aber dazu geführt, dass wegen selbst verschuldeter Verzögerungen jede Sekunde Hunderttausende von Litern unternutzt die Aare runterfliessen. Den Eigentümern (Stadt Aarau) entsteht so pro Jahr ein Schaden von mehreren Millionen Franken! Wo liegen die Ursachen? Welche Lehren sind zu ziehen?
- Alle Verfahren sind offenbar so fehlerhaft, dass das Bundesgericht und das Verwaltungsgericht AG die Eniwa nach Hause schicken, um die Hausaufgaben richtig zu machen. Wer ist bei der Eniwa verantwortlich für diese Strategie resp. deren Umsetzung? Das Füttern mit «Schön-Speak» muss nun ein Ende haben.
- Warum geht die Eniwa über viele Jahre so «fehlerhaft» vor, obwohl die besorgten Anwohnerinnen und Anwohner und der Verein «Rettet den Mitteldamm» von Anbeginn auf die Fehler und Lücken hingewiesen haben? Wessen Interessen bedient die Eniwa eigentlich mit dieser «mit-dem-Kopf-durch-die-Wand-Strategie»? Ist irgend jemand in der Geschäftsleitung oder im Verwaltungsrat der Eniwa zuständig für Langfrist-Planung und Risiko-Management? Wer wird schlussendlich geradestehen für die substanziellen entgangenen Erträge, die das Top-Management ganz alleine zu verantworten hat? Es ist unerheblich, ob die Eniwa mit Vorsatz oder wegen Unfähigkeit ein Projekt durchdrücken will, das nicht im Einklang mit geltenden Gesetzen ist. Verwaltungsrat und Geschäftsleitung sollten baldmöglichst neu bestellt werden!
- Warum will der Verwaltungsrat der Eniwa keine Kompromisslösungen in Betracht ziehen? Wieso verweigert er sich jeglichen Gesprächen mit jenen Gruppen, die sich für den Erhalt des Mitteldamms einsetzen? Wann ist der Ritt auf dem hohen Ross vorbei?
- Warum reagieren eigentlich erst die vorletzte Instanz (Kanton AG) resp. die letzte Instanz (Kanton SO)?
- Warum will das Verwaltungsgericht Solothurn dieses Verfahren einfach «abtischen» – und nimmt dabei eine krasse Rüge des Bundesgerichts in Kauf?
- Welches Rolle spielt eigentlich der Aarauer Stadtrat? Wann wachen die Eigentümer der Eniwa (die Stadt Aarau besitzt 95.37% der Eniwa Holding AG) endlich auf? Wessen Interessen vertritt der Stadtrat?
- Warum lehnt der Stadtrat jede Einladung zu einem vermittelnden Gespräch kalt ab?
- Warum winken die kantonalen Fachstellen, die das Gesuch behandeln, dieses einfach durch – in voller Kenntnis der Gesetzeslage und der Argumentation der Einsprecherinnen und Einsprecher?
- Warum winken der Regierungsrat Solothurn und der Regierungsrat Aargau (verantwortlich ist Stephan Attiger, der seinen eigenen Slogan «Die natürlichen Ressourcen schützen und die Lebensqualität erhöhen...» komplett ignoriert) dieses Konzessionsgesuch in voller Kenntnis der Gesetzeslage und der Argumentation der Einsprecherinnen und Einsprecher einfach durch?
Ich bin gespannt auf die Antworten!

«Jede noch so unbedeutende Handlung wird
schliesslich mit gleicher Wirkung zum
Täter zurückkehren. Das Gute wird mit
dem Guten zurückgegeben, das Böse mit
dem Bösen.»
Nishan Panwar zum Thema Karma